Ehescheidung und Vermögensaufteilung
Das österreichische Scheidungsrecht kennt verschiedene Scheidungsgründe. Ihre Ehe kann aus folgenden Gründen beendet werden:
- Ehebruch
- Eheverfehlungen
- Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
- Scheidung wegen auf geistiger Störung beruhendem Verhalten, Geisteskrankheit, ansteckende oder Ekel erregende Krankheiten
Zu den wesentlichen Rechtsfolgen einer Ehescheidung zählen das mögliche Entstehen von Unterhaltsansprüchen und/oder Vermögensaufteilungsansprüche. Vermögensaufteilung umfasst auch die Aufteilung von Verbindlichkeiten wie etwa gemeinsam aufgenommen Krediten.
Die Scheidung ist in Österreich einvernehmlich oder in einem streitigen Verfahren möglich. Beides bedarf einer gründlichen Vorbereitung zur Vermeidung von unnötigen Kosten.
Das Vermögensaufteilungsverfahren ist getrennt von dem Scheidungsverfahren. Nach einer rechtskräftigen Ehescheidung ist die Aufteilung von Vermögenswerten binnen einem Jahr zu beantragen!